Impressum
Suche:
Die aktuellen Hefte  
Wegweiser Zucht  
Im Brennpunkt  
Nicht nur für Einsteiger  
Monatsbe-
trachtungen
 
Imker fragen Experten  
»  Überblick
»  Archiv
Redaktion  
Media Service  
Abo-Service  
Schulungsmappe
AGB  
Links  
Datenschutz  

Frage & Antwort
Ist die Bezeichnung Waldhonig noch erlaubt?
 

Frage: Eine von mir gezogene Honigprobe wurde zwar nicht beanstandet, jedoch wurde ich durch ein Schreiben des Rhein-Sieg-Kreises und des Amtes für Umwelt der Stadt Bonn darauf hingewiesen, dass die Bezeichnung „Waldhonig“ nicht mehr zulässig sei, und zwar mit folgendem Kommentar (zum Prüfbericht Proben-Nr. 13 57/2005):
Der vorliegende Honig ist als „Waldhonig“ bezeichnet. Diese Bezeichnung wurde und wird synonym für Honigtauhonige verwendet. Mit Ablauf der Übergangsregelung sind Honige nach den Bestimmungen der Honig-VO vom 16.1.2004 (neue HVO) zu kennzeichnen. Gemäß den neuen Bestimmungen sind Nicht-Blütenhonige als „Honigtauhonige“ zu bezeichnen. Es kann auch der Oberbegriff „Honig“ verwendet werden. Die Bezeichnung „Waldhonig“ ist für solche Honige (Leitfähigkeit > 0,8 mS/cm) nicht mehr zulässig. Ich bin dabei nur mit Hinweis zur künftigen Beachtung davongekommen.

Alois Richarz, Nordstraße 9, 53757 Sankt Augustin




Antwort:
Seit November 2005 liegt den Untersuchungsstellen ein offizieller Kommentar zur Honigverordnung (EL 123, C 350 HVO, November 2005) vor. Darin heißt es (C 350, §3, Randziffer 27): „Waldhonig ist die in Deutschland übliche Bezeichnung für Honigtauhonig, obgleich für diesen Honig jetzt die Bezeichnung Honigtauhonig vorgesehen ist, erscheint es vertretbar, dass dieser Honig wie bisher unter der Verkehrsbezeichnung Waldhonig in Verkehr gebracht werden kann.“

Dr. Werner von der Ohe
LAVES-Institut für Bienenkunde Celle<(i>

Hinweis:
Der von Dr. Werner von der Ohe zitierte Kommentar findet sich in Zipfel/Radke, Lebensmittelrecht/Lose-Blattsammlung, Stand November 2005, Seite 20 – 21. Diese müsste den Untersuchungsstellen vorliegen.
Weiterhin gibt es zu diesem Sachverhalt einen Kommentar der Europäischen Kommission (Brussels, D [2005] 9538, RIPAC/2005/03) zur Anwendung der Richtlinien 2001/110/EC, in dem erklärt wird, dass es weiterhin vertretbar ist, Honigtauhonige unter dem Begriff „Waldhonig“ in den Verkehr zu bringen. Der gesamte EU-Kommentar lässt sich im Original und die relevante Passage durch unsere Redaktion übersetzt beim Klick auf das PDF-Symbol herunterladen.


 << zurück  

Community Imkerei
Landlive Community Imkerei Darüber wird gerade im Forum diskutiert:
Imkerei
Sachkundenachweis für Imker
05.02.2012 00:24 Uhr
 Suche im Archiv
 Inhaltsverzeichnis
 Filme
 Bienenabkehrgerät im Praxistest
 Service zum Download
 Bienenweide
 Betriebsweise/Varroa
 Bauanleitungen
 Schulung/Nachwuchs
 Honig/Bienenprodukte/Vermarktung
 Recht/Versicherungen
 Langfassungen von Artikeln
 Sonstiges
 Duftlenkung
 Diskussion/Leserbriefe
 Diskussion
 Leserbriefe
 Fotogalerie
 Imker-Impressionen
 Fotos zum Downloaden
 Grußkarten
 Grußkarten versenden
 Für Sie gelesen
 Bücher, DVDs etc.
 Internet
 Bienenspiel
 Spielfeld downloaden
 Spielanleitung downloaden
 Rezepte mit Honig
 Apfel pikant
 Italienische Gemüsesuppe
 Apfelsmoothie

Die weiteren Angebote des dlv Deutscher Landwirtschaftsverlag

ADIZ | AFZ-DerWald | agrarheute.com | Agrartechnik | AGROmechanika | Archiv für Forstwesen und Landschaftsökologie |
Bayerisches Landwirtschaftliches Wochenblatt | Bayerns Pferde |Brac Lowiecka | Der Almbauer | Der Jagdgebrauchshund | Deutscher Waldbesitzer | die biene |
dlv-jobportal.de | dlz agrarmagazin | DRWAL |forstpraxis.de | Forst & Technik | Gemüse | Holstein INTERNATIONAL | Imkerfreund | jagderleben.de | joule |
kraut&rüben | Meilensteine der Landtechnik | LAND & Forst | Landecht.de | landlive.de | Las POLSKI | NL Briefe zum Agrarrecht | NL NEUE LANDWIRTSCHAFT |
HCX Новое сельское хозяйство | Niedersächsicher Jäger | Pferdeforum | PIRSCH | Rinderzucht Braunvieh | Rinderzucht Fleckvieh | SÄNGER & MUSIKANTEN |
technikboerse.com | unsere Jagd| zwiefach
© dlv 2010
www.dlv.de