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Frage & Antwort
Auswirkungen der Gentechnik
 

Frage: Wir, die Mitglieder des Imkervereins Kleve-Kellen, haben einige Fragen zu den Auswirkungen des Anbaus gentechnisch veränderter Nutzpflanzen. Insbesondere die jetzt neu formulierten Rechtsgrundlagen werfen für uns Fragen auf.
Viel diskutiert werden die Kosten für eine Analyse des Honigs, um mögliche Verunreinigungen mit Pollen gentechnisch veränderter Nutzpflanzen zu ermitteln. Wie hoch sind denn tatsächlich die Kosten für eine solche Analyse? Und wäre es nicht möglich, eine Sammelprobe von allen Imkern eines Ortsvereins einzuschicken; denn nur, wenn diese positiv wäre, müssten dann ja genauere Einzelproben klären, welche Honige tatsächlich verunreinigt sind. Wer aber trägt die Kosten für solche Analysen? Und lässt sich damit auch zweifelsfrei klären, welcher Landwirt für die Verunreinigungen haftbar zu machen ist? Und was geschieht mit verunreinigtem Honig? Berufsimker können relativ einfach über ihre Ablieferverträge nachweisen, dass sie diesen Honig nicht vermarkten können. Müssen wir als Hobbyimker dann alle unsere Honigkunden verschrecken und uns von ihnen schriftlich bestätigen lassen, dass sie unseren Honig nicht mehr kaufen wollen?
Und zu welchem Preis würden ggf. verun-reinigte Honige entschädigt? Zu Großimkerpreisen? Zu Supermarktpreisen? Oder zu dem Preis, den wir bisher für unsere Honige erlösen? Wer legt das fest?
Wir wollen auf alle Fälle wissen, was auf uns zukommt, damit wir sachlich argumentieren und uns eine Meinung bilden können. Wir dürfen uns nicht von einer Entwicklung überrollen lassen, die möglicherweise die Zukunft der Imkerei in Deutschland mehr bedroht als Varroamilbe und Beutenkäfer, denn wenn unser Honig seine Qualität verliert, wird er im Konkurrenzkampf mit billigen Importhonigen und Industriehonigen („gefiltert – garantiert ohne gentechnisch veränderte Bestandteile“) nicht mehr wettbewerbsfähig sein.
Anja Hauswald, IV Kleve-Kellen


Antwort:
Die Analyse von Honig ist relativ aufwendig. Nach den Analysevorschriften der EU bezieht sich der zu ermittelnde Prozentsatz auf die Zahl der untersuchten Gene und daher nicht auf Volumen oder Gewicht. Untersucht wird der Pollenanteil des Honigs, da der Nektar­anteil zwar von gentechnisch veränderten Pflanzen stammen kann, aber selbst keine Gene enthält. Der Pollen der verschiedenen Pflanzenarten darf dabei nicht als Gesamtheit angesehen werden, sondern es muss pro Pflanzenart bestimmt werden, wie hoch der Prozentsatz der Kontamination ist. Aus diesen Gründen ergeben sich die Kosten in drei Stufen:
- 235 € für die Antwort
„Ist überhaupt was drin?“ (Screening)
- plus 80 € für die Antwort
„Von welchen Pflanzen ist was drin?“
- plus 150 € pro Raps-Sorte für die Antwort
„Wie viel ist drin?“
- plus 150 € bis 300 € für Mais für die Antwort
„Wie viel ist drin?“

Wenn das Screening negativ ist, kann auf weitere Untersuchungen verzichtet werden. Je mehr Pflanzen zum Import oder Anbau zugelassen werden, desto komplexer und teurer werden die Analysen.
Die Erstellung einer Sammelprobe wäre theoretisch möglich. Allerdings erfordert es sehr viel Fachwissen dafür zu sorgen, dass diese Probe dann auch repräsentativ ist. Beim DBIB sind wir einen anderen Weg gegangen und haben mit verschiedenen Untersuchungslabors Preisverhandlungen geführt, um die Proben unserer Mitglieder dann bei einem Labor zu bündeln. Die Kosten pro Probe für das erste „Screening“ lassen sich dadurch senken, denn das Labor kann dann die Honiganalytik rationalisieren und entsprechend billiger anbieten.
Die Gentechnikindustrie hat es leider bisher politisch erreichen können, dass die Analysekosten von den Nicht-Anwendern getragen werden müssen. Der einzelne Verursacher lässt sich bestenfalls dann ermitteln, wenn dieser weit und breit der einzige Anbauer eines bestimmten GVOs ist. Daher sieht der Gesetzgeber die gesamtschuldnerische Haftung vor, bei der alle in Frage kommenden Landwirte gemeinsam für Schäden haften. Im Falle der Imkerei wird uns dies aber wenig nützen, da nach der aktuellen Novelle des Gentechnikgesetzes ein Schaden nur dann vorliegt, wenn ein Produkt durch die Kontamination kennzeichnungspflichtig wird. Dabei geht das Landwirtschaftsministerium fälschlicherweise davon aus, dass Honig durch die EU von der Kennzeichnung ausgenommen sei. Das würde bedeuten, dass im Falle von Honig in keinem Fall die Analysekosten übernommen werden. Auch wenn ein Imker durch Kontamination seiner Produkte Ablieferverträge nicht erfüllen kann, ist der dadurch entstehende Verlust einer Lieferbeziehung kein Schaden im Sinne des Gesetzgebers, und es ist auch für Berufs­imker keine Entschädigung vorgesehen.
Nach den Vorstellungen der Gentechnikindustrie wird es eine zunehmende Spezialisierung bei gentechnisch veränderten Pflanzen geben. Neben Pflanzen mit Zulassung als Lebensmittel wird es in naher Zukunft auch solche geben, die nur der Produktion von Futtermitteln, Bio-Energie oder industriellen und pharmazeutischen Rohstoffen dienen. Auch gentechnisch veränderte Pappeln als Papierholz sind angekündigt. Bei Kontamination mit GVOs ohne Zulassung als Lebensmittel gilt Null-Toleranz. Ab der Nachweisgrenze sind derart kontaminierte Produkte nicht verkehrsfähig. Hier besteht dringender Handlungsbedarf auf EU-Ebene, um eine sachgerechte Lösung für Bienenprodukte zu finden.
Solange Imker durch den Gesetzgeber in keiner Weise geschützt oder auch nur berücksichtigt werden, ist die beste Strategie für jeden Kreisverband, zusammen mit den Landwirten eine gentechnikfreie Region zu etablieren. In Bayern sind es zunehmend die jeweiligen Kreisobmänner des Bauernverbandes, bei denen die Initiativen koordiniert werden. Solange im Standortregister für den Flugkreis der Bienenvölker kein Gentechnik-anbau angezeigt ist, kann man auf die Untersuchungen aller Honigchargen zunächst einmal verzichten. Es macht allerdings Sinn, gemeinsam mit den anderen Verbänden in der gentechnikfreien Region gelegentliche Stichproben durchzuführen.
Walter Haefeker
Mitglied des Vorstandes Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund e.V.
Fax und Voicemail: 089-92185666
E-Mail: walter.haefeker@berufsimker.de
www.berufsimker.de


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05.02.2012 00:24 Uhr
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