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Frage & Antwort
Warum wurden unsere blühenden Flächen einfach gemäht?
 
Frage: Im Jahre 1998 wurden vom Freien Institut für Interdisziplinäre Studien (FINIS) e.V. mit dem Zentrum für Agrarlandschafts- und Landnutzungsforschung (ZALF) e.V. in Zusammenarbeit mit dem LIB Hohen Neuendorf in Brandenburg sogenannte Farbfelder ins Leben gerufen (siehe Juli-Ausgabe 2004, Seite 20?f.). Das sind mit verschiedenen Blütenpflanzen bestellte Flächen in bestimmten geometrischen Formen. Auf diese Weise setzten die ortsansässigen Agrargenossenschaften auf Stilllegungsflächen interessante Farbaspekte in die Landschaft und schufen gleichzeitig Nahrung für Honigbienen und Wildinsekten. Wir Imker haben uns für diese Aktion sehr engagiert und beispielsweise darauf geachtet, dass die Hauptblühphase möglichst im Juli/August liegt, also in einer trachtarmen Zeit. Der Honig mit eigens entwickelten Etiketten erfreute sich großer Beliebtheit (siehe Abbildung oben).
Mächtig frustriert waren wir, als das Ganze dann ein jähes Ende fand, indem das Ministerium forderte, die Felder im Juli zu mähen, weil sonst die Stilllegungsprämien verfallen wären. Damit war das Thema „Farbfelder“ gestorben. Dabei wären die Trachten so wichtig für unsere Bienen! Wieso wird von politischer Seite zwar immer wieder die große Bedeutung der Bienen herausgestellt, die Praxis sieht aber ganz anders aus?
Reinhard Gonschorek
Von-Delius-Straße 33, 04928 Plessa


Antwort: Die Farbfelder in Brandenburg waren in der Tat eine sehr attraktive und gleichzeitig für Insekten wertvolle Aktion. Dennoch war absehbar, dass die Aktion befristet ist und nicht fortgeführt wird. An diesen Farbfeldern wird aber ein Problem deutlich, das für alle staatlich geförderten Stilllegungsflächen gilt: die sogenannte Mulchverpflichtung. Für geförderte Stilllegungsflächen wurde eine Mäh- oder Mulchverpflichtung festgelegt. Sogar der erbitterte Widerstand der Naturschutzverbände gemeinsam mit den Jägern (Wildtierstiftung, CIC etc.) konnte dies nicht verhindern. Der Hintergrund war, dass man vermeiden wollte, dass Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen diese stilllegen, dafür EU-Prämien erhalten, ihre Flächen aber einfach brach liegen lassen, die dann u.?U. verunkrauten oder verbuschen und irgendwann nicht mehr landwirtschaftlich nutzbar sind. Außerdem ist diese Praxis in der gesamten EU üblich. Diese Argumente sind fachlich kaum haltbar, dennoch konnte die Regelung auf der politischen Ebene nicht verhindert werden, so dass aktuell die Landwirte, die für eine stillge-legte Fläche Fördergelder erhalten, gezwungen sind, diese einmal jährlich zu mähen bzw. zu mulchen. Für die Anlage insekten- und wildfördernder Flächen hat dies deutlich negative Wirkungen. Der Wert solcher Flächen besteht eben auch darin, dass die Pflanzen mehrere Jahre stehen bleiben und damit dauerhaft Schutz, Nahrung und Lebensraum für viele Tiere bieten.
Verschärft wird die Situation durch eine einschneidende Änderung in der Agrarförderung: Die verpflichtende Flächenstilllegung wurde für 2008 ausgesetzt, und es ist zu erwarten, dass diese Verpflichtung komplett entfällt. Hintergrund ist die Nachfrage nach nachwachsenden Rohstoffen (Mais für Biogasanlagen, Getreide für die Bio-Ethanolerzeugung und Raps für Biodiesel – wobei das alles mit Bio bzw. Öko nichts zu tun hat). Damit könnten EU-weit 3 bis 4 Millionen Hektar z.?T. ökologisch wertvoller Flächen dem Anbau nachwachsender Rohstoffe zum Opfer fallen.
Das Einzige, was uns bleibt, ist es, ökologische Ausgleichsmaßnahmen für den Wegfall dieser Flächen zu fordern. Wir können nur hoffen, dass diese Forderung, die das Netzwerk Blühende Landschaft gemeinsam mit den Naturschutzverbänden stellt, in Brüssel auch Gehör findet.
Aber es ist nicht alles verloren: Nach wie vor gibt es keine Mulchverpflichtung für freiwillig stillgelegte Flächen, für die keine Prämien bezahlt werden. Das gleiche gilt für spezielle Fördermaßnahmen wie z.?B. das Agrarökologische Konzept in Bayern. Es ist also auch weiterhin möglich, Flächen für Insekten und Wildtiere ohne Pflegemaßnahmen anzulegen, aber eben ohne Stilllegungsprämie.
Eine Übersicht über Agrarförderprogramme, die für Honigbienen und andere Blütenbe-sucher von Bedeutung sind, haben wir in der November-Ausgabe 2007 veröffentlicht. Sie finden diese und viele weitere Informationen auch unter www.bluehende-landschaft.de

Utto Baumgartner
Netzwerk Blühende Landschaft
Solla 6
94575 Windorf Fax 07428-9452499
Info@bluehende-landschaft.de

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