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Frage & Antwort
Wer haftet für Schäden durch Wildschweine?
 
Frage:
An meinen Freiständen wüten die Wildschweine und werfen die Beuten – besetzt oder unbesetzt – um und beschädigen sie. Wer muss für den Schaden aufkommen? Der Jagdpächter fühlt sich nicht zuständig!
Wie könnte ich die Freistände schützen? Wer von den Imkerkollegen weiß Rat?
Harald Lehnert
Im Seifen 6, 35236 Breidenbach
haraldlehnert1@aol.com

Antworten:
Fakt ist, dass die Imker-Global-Versicherung für solche Schäden nicht aufkommt. In den Versicherungsverträgen findet sich folgender Ausschluss: „Schäden, die durch Tiere verursacht werden, sind keine Frevelschäden und damit nicht ersatzpflichtig.“
Arno Martinsen
Gaede & Glauerdt
Assecuradeur GmbH & Co. KG
Herrengraben 3, 20459 Hamburg


Nach dem Bundesjagdgesetz sind „Wildschäden alle Schäden, die das Schadwild durch seine natürliche Lebensweise an dem Grundstück, seinen Bestandteilen oder Erzeugnissen verursacht. … Für die Schädigung anderer Sachen oder von Menschen … wird kein Wildschadensersatz geleistet. Demnach steht dem geschädigten Imker kein Schadensersatz zu.

Eine Suche im Internet nach Möglichkeiten, Wildschweine zu vergrämen, erbrachte neben technischen Einrichtungen, wie Elektrozaun oder Ultraschallgeräten, auch solche Hausmittel wie das Aufhängen von Menschenhaaren in kleinen Säckchen oder von getragenen Socken. Dass Wildschweine den Menschen und seinen Geruch meiden, nutzen auch synthetisch hergestellte, nach Menschenschweiß riechende Produkte wie Armacol oder Hunikol.

Tipps von Lesern, die erfolgreich Wildschweine von ihren Bienenständen fernhalten, sind willkommen. kn

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