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Frage & Antwort
5/2009 Harvester: Desaster für Ameisen
 
In der Imkerfachzeitschrift liest man auch immer wieder von Ameisenschutzwarten und dem Schutz der Roten Waldameisen. Jedoch, welchen Stellenwert und welchen Sinn soll der Ameisenschutz noch haben im Zeitalter der Harvester-Einsätze? Das sind panzerähnlich schwere Holzerntemaschinen, die mittlerweile jeder kennen dürfte. Ich habe gesehen und erlebt, dass bei deren Einsatz die Waldameisennester nicht einmal bemerkt, geschweige denn geschützt worden wären. Nach getaner Arbeit waren die Ameisennester verschwunden. Einfach weg – als ob sie sich in Luft aufgelöst hätten. Schließlich stehen sie ja unter strengem Naturschutz. Vielleicht sind sie jetzt im Ameisen-Himmel? Verdient hätten sie es!
Werner Fuchs, Lerchenweg 24, 92360 Mühlhausen

Welche rechtlichen Regelungen und möglichen Schutzmaßnahmen gibt es? – Frage an den Experten Falk-Harold Klaes
Der (Wald)Ameisenschutz in Deutschland unterliegt dem Artenschutz und hat nach wie vor einen sehr hohen Stellenwert. Denn alle „Hügelbauenden Waldameisen“ in Deutschland stehen auf der Roten Liste in verschiedenen Gefährdungskategorien und sind gem. § 20 BNatSchG sowie den jeweiligen Landesnaturschutzgesetzen besonders geschützt. Die Deutschen Ameisenschutzwarte und ihre Landesverbände engagieren sich ehrenamtlich für den Schutz und die Rettung bedrohter Waldameisen und sind im Auftrag der Unteren Naturschutzbehörden in Rettungsaktionen mit ausgebildetem Fachpersonal aktiv tätig. Diese Funktion wird ausdrücklich von den Höheren Naturschutzbehörden in Deutschland gewünscht, und die Ameisenschutzwarte leitet im Bedarfsfall in Zusammenarbeit mit der für den Artenschutz zuständigen Behörde und der Staatsanwaltschaft ein Ordnungsverfahren gegen den Verursacher ein.
In Bezug auf den Einsatz großer Forstmaschinen wie z. B. Harvester ist zunächst einmal der zuständige Revierförster sowohl im Privat- als auch im Staatswald gefordert, entsprechende Rückegassen zu markieren bzw. den Forstunternehmer auf Waldameisenvorkommen sowohl schriftlich als auch mündlich hinzuweisen. Wenn der Ameisenschutzwarte im Vorfeld ein solcher Einsatz bekannt ist, wird in Absprache mit dem Grundeigentümer eine Markierung der Waldameisennester vorgenommen, um Schäden zu vermeiden. Vorausgesetzt, es gibt einen Vertreter der Ameisenschutzwarte in dieser Region, und die entsprechende Information kommt fristgerecht. Bei einer normalen Durchforstung oder beim Waldwegebau sollte es immer möglich sein, die Waldameisennester zu schonen und zu schützen. Bei einer Sturmkatastrophe wie „Kyrill“ 2007 und dem anschließenden Einsatz großer Forstmaschinen wurden im Süden von Nordrhein-Westfalen ca. 50 % der Waldameisenbestände vernichtet. Dabei kann man den Harvester-Fahrern keinen Vorwurf machen, denn im „Chaos“ der umgestürzten Bäume waren weder Markierungen noch Waldameisennester zu sehen.
Deshalb gilt es umso mehr, jedes Waldameisennest in Wald und Flur zu „beschützen“ – ohne Draht, sondern mit Sinn und Verstand. Die Zusammenarbeit mit dem Waldbesitzer, der Forstverwaltung, der Naturschutzbehörde und der Ameisenschutzwarte hat seit 30 Jahren vielen Waldameisen die Zukunft gesichert, und es gilt jeden Tag aufs Neue, sich dafür einzusetzen.
Wir appellieren an alle Imker und Waldbesucher, die Schäden an Waldameisen feststellen, diese direkt der Unteren Naturschutzbehörde bei den Kreisverwaltungen der Städte – in einigen Bundesländern sind es die Landratsämter – zu melden. Von dort erfahren Sie auch den zuständigen Vertreter der Ameisenschutzwarte.
Weitere Informationen untern www.ameisenschutzwarte.de/
Falk-Harold Klaes, 2. Vorsitzender der Ameisenschutzwarte LV-Nordrhein-Westfalen e.V.
Donnerscheidstraße 26, 57072 Siegen

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