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Frage & Antwort
03/2010: Besteht für die Produkthaftung ein Versicherungsschutz?
 
Frage:
Ich suche Informationen über die Produkthaftung des Imkers. Bekanntlich hafte ich für meine Produkte, wie z. B. Honig, Blütenpollen oder Propolis, wenn ein Kunde durch diese in irgendeiner Form gesundheitliche Schäden davonträgt. Benötige ich hierfür eine eigene Haftpflichtversicherung oder bin ich durch die Mitgliedschaft im Landesverband Bayerischer Imker abgesichert?
Helmut Müller
info@mueller-imkerei.de


Antwort:
Es ist richtig, Imker haben eine gesetzliche Haftung für die von ihnen in den Verkehr gebrachten Produkte zu übernehmen. Dabei ist Herr Müller als Mitglied im Landesverband Bayerischer Imker e. V. gegen Haftpflichtansprüche Dritter versichert. Das gilt auch für die Produkthaftung. Allerdings dürfen die Produkte nicht als Heilmittel oder Medizin abgegeben werden. Für Medikamente besteht kein Versicherungsschutz. Sie unterliegen im Übrigen besonderen Zulassungsbestimmungen.
Auch die Imker-Global-Versicherungs-Verträge der anderen Landesverbände des D.I.B. haben dem Grunde nach alle einen entsprechenden Versicherungsschutz für Haftpflichtrisiken. Die zur Verfügung stehenden Deckungssummen sind allerdings unterschiedlich. Weitere Informationen gibt es, getrennt nach Landesverbänden, im Internet unter www.imkerversicherungen.de.
Arno Martinsen
Gaede & Glauerdt Assecuradeur GmbH & Co. KG
Herrengraben 3, 20459 Hamburg

Bem. d. Redaktion: Zu den rechtlichen Bestimmungen zur Herstellung und Vermarktung von Propolisprodukten siehe Ausgabe 09/2005, Seite 20 – 26 sowie auf unserer Internetseite www.dlv.de/Imker.

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