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Imker fragen Experten
Bestandsbuch: Die Form ist zwingend!
 

Frage: In ADIZ/die biene/Imkerfreund 05/02, Seite 6, stellte Dr. Wolfgang Ritter die per Verordnung vom 24. September 2001 vorgeschriebene Nachweisführung über bei der Varroabekämpfung verwendete verschreibungspflichtige Medikamente vor. Dazu nennt er als Nachweismittel das Bestandsbuch. Inwieweit ist die Verwendung eines Bestandsbuches nun zwingend oder genügt als Nachweismittel nicht auch die Stockkarte, wie z. B. anlässlich einer regionalen Weiterbildungsveranstaltung für Imker teilweise mit Vehemenz vorgetragen wurde?

Arno Fischer
Hermann-Danz-Straße 10, 07629 Hermsdorf


Antwort: Jeder Imker muss für den Nachweis der Anwendung von apothekenpflichtigen Arzneimitteln ein Bestandsbuch führen. Dieses kann entweder in einer Loseblattsammlung oder in einer festen Broschüre – wie sie die Firma Bayer anbietet – geschehen. In jedem Fall muss die in der Verordnung vorgegebene Form eingehalten werden. Das heißt, es müssen exakt die vorgeschriebenen Angaben gemacht werden – siehe Ausgabe 05/2002, S. 6.
Aufzeichnungen auf Stockkarten sind jedem Imker freigestellt. Sie dienen der Identifizierung von Völkern und deren Entwicklung. Selbstverständlich können auch darauf Notizen zur Varroabehandlung eingetragen werden – das Bestandsbuch ersetzen sie jedoch nicht! Ein Bestandsbuch bietet auch der DLV zum Preis von 5,50 Euro incl. Versandkosten an (Bestellung an Elisabeth Thurn, Tel.: 089/12705228, elisabeth.thurn@dlv.de). Der Verordnungstext sowie eine Mustervorlage für das Bestandsbuch lässt sich u. a. auf der Homepage http://www.imker-schwaben.de unter dem Menupunkt „Vorlagen“ einsehen bzw. herunter laden.

Dr. Wolfgang Ritter
Am CVUA-Freiburg
Am Moosweiher 2, 79108 Freiburg
ritter@bienengesundheit.de


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