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Antibiotika im Honig: Schreckgespenst für Verbraucher und Imker!
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Beitrag aus Heft 9/2010, Seite 11
Antibiotika in Lebensmitteln sind ein Horror für alle Verbraucher. Oft sind die Mengen in einzelnen Produkten zwar gering, doch in der Summe liegt das Problem. Auf Dauer können Krankheitserreger wie Bakterien eine Widerstandskraft gegen Antibiotika entwickeln. Dies hat fatale Folgen, denn als Medikament können Antibiotika lebenserhaltend sein.
Antibiotika im Honig sind besonders erschreckend. Schließlich wird Honig gegessen, um die Gesundheit zu stärken. Der aktuelle Fall in Norddeutschland (siehe Meldung vom 23. 07. 2010 auf www.agrarheute.com) verursachte daher im Sommerloch einen gewissen Presserummel.
Wie kommen Antibiotika
in Honig?
Antibiotika werden leider immer noch von einigen Imkern zur Behandlung der Amerikanischen und Europäischen Faulbrut sowie der Nosemose eingesetzt. In der Europäischen Union ist dies jedoch nicht oder, wie in Großbritannien, nur unter bestimmten Auflagen zulässig. Außerhalb der EU darf man sie dagegen in vielen Ländern sogar vorbeugend verabreichen. Bei uns setzen sich manche Imker über die Verbote hinweg, meist um die Auflagen und Einschränkungen der staatlichen Bekämpfung zu umgehen.
Doch wer Antibiotika im Bienenvolk zur Faulbrutbekämpfung einsetzt, kommt ohne größere grundlegende Sanierung später nicht mehr davon los! Da man die Bienen wegen der Rückstände nicht dauerhaft an den Antibiotikatropf hängen kann, kommt es in den Behandlungspausen unweigerlich zum erneuten Ausbruch. Damit nehmen auf Dauer die Faulbrutsporen im Volk zu. Nicht ohne Grund sind die meisten Importhonige wesentlich stärker mit Sporen belastet als deutsche Honige, selbst wenn sie nicht aus an Faulbrut erkrankten Völkern stammen. Deshalb nie fremden Honig, und erst recht nicht aus dem Laden, an Bienen verfüttern!
Antibiotika-Rückstände im Honig in der EU nicht erlaubt!
In der Europäischen Union gibt es im Gegensatz zu Eiern, Milch und anderen Lebensmitteln für Honig keine Höchstwerte für Antibiotika. Deshalb sind in der EU auch keine Medikamente mit dieser Wirkstoffgruppe für Bienen zugelassen. Für die Bekämpfung der Faulbrut wird dies auch selten gefordert, da die bestehenden Sanierungsmethoden sehr gut greifen. Anders sieht es bei der Nosemose aus. Hier gibt es seit Einschleppung und Verbreitung der aus Asien stammenden Nosema ceranae in einigen EU-Mitgliedsländern starke Bestrebungen, den Wirkstoff von Fumidil B, das Antibiotikum Fumagillin, wieder zuzulassen. Auf einer Anhörung der europäischen Zulassungsbehörde für Arzneimittel EMA sprachen sich allerdings die Vertreter der Imker und der Bienenwissenschaftler dagegen aus (siehe englischen Bericht - bitte PDF-Symbol anklicken). Denn noch ist nicht abschließend geklärt, ob und in welchem Umfang sich die neue Nosema-Art auf die hiesige Imkerei auswirkt. Ein Grund, warum wir uns zurzeit mit Artikeln zu diesem Thema in unseren Imkerfachzeitschriften noch zurückhalten, denn Panikmache hilft nicht weiter!
Nulltoleranz muss bleiben!
Packer und Händler von Honig fordern aus ganz anderen Gründen Höchstwerte für Antibiotika. Aus ihrer Sicht sind sie die Voraussetzung für einen sicheren Handel. Eine Honigcharge kann bei der Vorprüfung in
Südamerika unbeanstandet sein. Verbessern sich bis zur Ankunft in der EU die Nachweismethoden für Rückstände, so kann es passieren, dass der Honig hier dann trotzdem beanstandet wird. Die Honigindustrie fordert daher Minimalwerte im Bereich der aktuellen Nachweisgrenze (10 ppb).
Trotz dieses nachvollziehbaren Anliegens lehnen die meisten Imker und Verbandsfunktionäre die Konsequenzen ab. Gäbe man doch in Zukunft die Position und damit die Werbeaussage: „Honig ist frei von Antibiotika“ auf. Andernfalls könnte zukünftig in Verbraucherzeitschriften bei Honiguntersuchungen der Hinweis zu finden sein: „Die in den Honigen gefundenen Rückstandswerte für Antibiotika lagen im zulässigen Bereich“. Das würde den bewussten Verbraucher abschrecken. Es ist somit auch eine politische Frage, ob man diesem Druck nachgibt.
Im aktuellen Fall in Norddeutschland geht die ermittelnde Staatsanwaltschaft von Arzneimittelmissbrauch aus. Die Verwertung dieser Nachricht auch in der überregionalen Presse sollten all diejenigen als Warnung ernst nehmen, die schon immer ohne Rücksicht auf die Gemeinschaft bei der Bekämpfung von Krankheiten ihre eigenen Wege gehen.
Dr. Wolfgang Ritter
ritter@bienengesundheit.de
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07.09.2010 00:54 Uhr
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