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Frage & Antwort
Entsprechen EU-geeichte Waagen unseren Eichgesetzen?
 

Frage: Auf der Seite 06-03-01 der Schulungsmappe „Grundwissen für Imker“ wird u. a. auf die zu verwendenden Waagen und das Eichgesetz hingewiesen. Dieses (leidige) Thema wird hierbei für meinen Geschmack etwas zu kurz abgehandelt – wohl wissend, das so gut wie kein Hobby-Imker eine geeichte Waage verwendet!?
Im Fachhandel gibt es elektronische Waagen zum Preis zwischen 350,– und 500,– Euro, die die Bezeichnung „EU-geeicht“ tragen. Wäre hier eventuell ein Hinweis angebracht, ob derartige Waagen dem deutschen Eichgesetz Genüge tun!?
Peter Groth
25826 St. Peter-Ording
Rochelsteert@aol.com



Antwort:
Die Schulungsmappe richtet sich in erster Linie an den Einsteiger, für den die Honigvermarktung meist noch nicht so sehr im Vordergrund steht. Deshalb ist das Thema „geeichte Waage“ in der Tat etwas knapp abgehandelt. Die von Peter Groth genannten und auch so im Fachhandel ausgewiesenen „EU-geeichten Waagen“ müssten eigentlich „EG-geeicht“ heißen. Es handelt sich dabei um Waagen, die in einem entsprechend zertifizierten Herstellerbetrieb nach bestimmten Richtlinien selbst geeicht wurden. Diese Waagen sind in allen Ländern der Europäischen Gemeinschaft zugelassen, bis die nationalen Gesetze des jeweiligen EG-Landes, in welchem die Waage genutzt wird, eine Nacheichung vorschreiben. In Deutschland wäre diese zwei Jahre nach der Ersteichung fällig.
Diese relativ kostengünstigen Waagen sollen oft nicht ganz so robust sein wie qualitativ hochwertigere und damit auch teurere Produkte. Fachleute empfehlen sie deshalb nur bei entsprechend schonender Nutzung. Das bedeutet, möglichst keine häufigen Transporte und Ortswechsel, also ein insgesamt vorsichtiger Umgang. Hinzu kommt, dass diese Waagen im Vergleich zu einfachen, mechanischen, ebenfalls eichfähigen Ausführungen (z. B. Tafelwaagen) immer noch recht teuer sind.
Armin Spürgin
Fachberater für Imkerei
Regierungspräsidium Freiburg
E-Mail: armin.spuergin@rpf.bwl.de


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